Eine Mitte der Bürgerschaft (11/22)
In dieser 22-teiligen Serie beschreibt Florian Mausbach seine persönlichen Vorstellungen für eine Umgestaltung des Rathausforums in Mitte. Die Texte gehen aus einem Vortrag hervor, den der Autor im September 2012 auf einer Veranstaltung zum Thema gehalten hat.
Absolutismus und „real existierender Sozialismus“
Dem Jahrhundert zentralistischer Machtentfaltung des barocken Absolutismus nach Bauernkriegen, Religionskriegen und Dreißigjährigem Krieg verdankt Europa eine Blütezeit seiner Entwicklung und die Grundlagen des modernen Staatswesens. Der Absolutismus stabilisierte zwar die feudale Macht, durch das Zurückdrängen streitender Gewalten des Adels, der Stände, der Kirche und freier Städte schuf er jedoch Territorial- und Nationalstaaten mit effizienter Verwaltung und gesetzlicher Rechtsprechung, förderte Medizin und Wissenschaft, organisierte und kontrollierte die Wirtschaft und ersetzte die Söldnerheere durch diszipliniertes Militär mit stehendem Heer. Die Zentralisierung der Macht in Hofstaaten ging einher mit einer bis heute fortwirkenden europäischen Hochkultur in Städtebau, Architektur, Gartenkunst, bildender Kunst, Musik, Oper, Theater, Dichtkunst und Kochkunst. Auf den Errungenschaften jener Zeit konnte, nachdem in der französischen Revolution mit den Köpfen auch die Perücken und Zöpfe gefallen waren, die moderne bürgerliche Gesellschaft aufbauen.
Reaktionär war im Gegenteil – nach zwei Jahrhunderten bürgerlich-demokratischer und freier, sozialer marktwirtschaftlicher Entwicklung – die Re-Feudalisierung der Gesellschaft durch den Totalitarismus des letzten Jahrhunderts. Die Dialektik der Geschichte kennt auch die Rückwärtsspirale.
So waren die Partei- und Staatsfunktionäre der DDR Vasallen und ihr Staat ein Lehen des Kreml-Imperiums. Im Inneren verwandelte die Verstaatlichung und Kollektivierung von Produktionsmitteln und Grund und Boden die Bürger in Leibeigene des Staates, in Staatseigene. Bürger wurden erneut zu Untertanen. Die Bürgerrechte, historisch aus dem mittelalterlichen Stadtrecht hervorgegangen und über Jahrhunderte erkämpft, werden ihnen genommen – Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit, Freizügigkeit, freie Berufswahl, Widerstandsrecht, freies, gleiches und geheimes Wahlrecht.
Der staatseigene Untertan hat feudale Gefolgschaft zu leisten, sich dem Führer- und Personenkult der Partei- und Staatshierarchie zu unterwerfen. Unbotsame Untertanen müssen mit Verbannung durch Ausbürgerung rechnen. Nicht einmal den Verkauf von Landeskindern scheuen die Landesherren, für Devisen verkaufen sie die wachsende Zahl ihrer politischen Gefangenen.
Morgen: Teil 12 „Zukunft von gestern“
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!