Arbeiten für den Berliner Mietspiegel 2017 beginnen

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— Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt —

2017 soll ein neuer qualifizierter Mietspiegel für Berlin erscheinen. Der Berliner Mietspiegel wird alle zwei Jahre aktualisiert und veröffentlicht, um den Berlinerinnen und Berlinern einen wissenschaftlich abgesicherten Überblick über die ortsüblichen Vergleichsmieten in der Stadt zu geben.

Ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch begrenzt  Mieterhöhungsforderungen auf die im Mietspiegel ausgewiesenen Beträge und hilft so, Mietstreitigkeiten zu vermeiden.

Mit dem neuen  Mietspiegel wird auch die Wohnlage aktualisiert.

Die Wohnlagenaktualisierung muss grundsätzlich vor der Erhebung des Mietspiegels (Stichtag Herbst 2016) abgeschlossen sein, um alle Wohnungen bei der Erhebung der festgelegten adressscharfen Wohnlage zuordnen zu können.

Die Berliner Mieterinnen und Mieter sowie die Vermieterinnen und Vermieter  haben die Möglichkeit, bis spätestens zum 29. Februar 2016 schriftliche, ausreichend begründete Anträge auf Überprüfung der Wohnlageausweisung an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Frau Zwiebler – IV A 38 -, Württembergische Str. 6, 10707 Berlin oder per E-Mail an susanne.zwiebler@senstadtum. berlin.de zu richten.

Ein standardisierter Antragsbogen für die Wohnlageüberprüfung steht auf der Homepage zur Verfügung:

www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/de/wohnlagenaenderung/

Es können auch formlose und begründete Anträge zur Wohnlageüberprüfung an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingereicht werden.

Überarbeitungen der Wohnlagezuordnung werden von der Arbeitsgruppe Mietspiegel, die sich insbesondere aus den Mieter- und Vermieterverbänden, einem Mietensachverständigen und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie dem beauftragten Institut zusammensetzt, vorgenommen.


Pressestelle der Senatsverwaltung

für Stadtentwicklung und Umwelt

Tel.: 9025 1090

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