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Stellungnahmen zum B-Plan Mauerpark und die Ergebnisse der Abwägung öffentlich einsehbar

Logo "Sei Berlin!", Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

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— Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt —

Der im November 2015 rechtsverbindlich festgesetzte vorhabenbezogene Bebauungsplan Mauerpark (1-64a VE) bezieht sich auf die Flächen nördlich der Gleimstraße und westlich des bestehenden Mauerparks. Auf einer Fläche von 3,7 ha entstehen auf der ehemaligen Bahn- und Gewerbefläche ca. 490 Wohnungen in 3-7 geschossiger Bauweise, 220 Studenten-apartments und eine Kindertagesstätte.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung beteiligten sich im vergangenen Jahr mehrere tausend Bürgerinnen und Bürger mit Stellungnahmen an der Planung.

Die Vielzahl der eingegangenen Anregungen, Hinweise und die Ergebnisse der Abwägung können nun bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, dem Bezirksamt Mitte und im Internet eingesehen werden:

Wo: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin (EG, Lichthof, linker Seitenraum)

Wann: 18. Januar bis 19. Februar 2016 (Montag bis Donnerstag von 10 bis 18 Uhr und Freitag von 10 bis 17 Uhr)

UND

im Bezirksamt Mitte von Berlin, Fachbereich Stadtplanung, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, 1. Etage, Zimmer 167 (Montag bis Mittwoch von 9 bis 15 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr)

UND

im Internet unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren/